Matomo

Eingangsbereich Trauervilla Untersiemau, Coburger Bestattungsinstitut KAHL

Abschied nach eigenen Wünschen

Gute Gründe für eine Bestattungs­vorsorge

Mit einer Bestattungsvorsorge bestimmen Sie selbst, was nach Ihrem Tod passieren soll. Der Ort und die Art, wie Sie bestattet werden. Die Trauerfeier samt Dekoration und Blumen­schmuck, der musikalische Rahmen und vieles mehr. So können Sie ganz sicher sein, dass alles nach Ihren Wünschen geschieht. Auch für Ihre Angehörigen wird es sehr beruhigend sein zu wissen, dass alles in Ihrem Sinne geregelt ist. Hinter­bliebene sind meistens überfordert, wenn sie nach dem Tod eines Angehörigen sehr viele Fragen auf einmal entscheiden müssen. Eine Bestattungs­vorsorge ist der einzige Weg, diese Entscheidungen in aller Ruhe zu überdenken und nach individuellen Wünschen festzulegen.

Ausführliche Beratung

Am besten aber klären wir die Fragen zur Bestattungs­vorsorge ausführlich und persönlich. Damit keine finanziellen Sorgen aufkommen, bieten wir auch eine Sterbegeld­versicherung mit günstigen monatlichen Beiträgen und Treuhandkonten über die Deutsche Bestattungs­vorsorge Treuhand AG an.

Online-Formular
Bestattungs­wünsche festhalten

Unser Online-Vorsorgeformular gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, welche Art von Bestattungswünschen sich vertraglich festhalten lassen. Drucken Sie Ihre Antworten für die eigenen Unterlagen aus – oder senden Sie das Formular an uns, damit wir uns auf ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten können.

Schritt 1 von 5
Ruhestätte
Bestattungsart:
Beisetzung Friedhof:
Grabstelle vorhanden:
Alternative Beisetzungsorte:
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Auf Nummer sicher gehen: Wie Sie Ihren letzten Willen durchsetzen.

Mensch mit Kugelschreiber schreibt etwas

An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen aber weder eine Rechts­beratung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechts­beratung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.

Testament

Mit einem Testament bestimmen Sie genau, was im Todesfall mit Ihrem Vermögen passiert. Wer z. B. etwas erben soll und wer nicht, welche Personen als Ersatzerben in Frage kommen, und vieles mehr. Soll Ihr Testament gültig sein, braucht es neben der Nennung des Ortes und des Datums Ihre persönliche Unterschrift als Verfasser, und zwar mit Ihrem vollständigen Vor- und Nachnamen (bei Ehepaaren beide vollständigen Namen). Wollen Sie Ihr Testament widerrufen, genügt es, das Papier zu vernichten oder einfach ein neues Testament zu schreiben.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorge­vollmacht erteilen Sie einer Person das Recht, alle oder bestimmte Aufgaben in Ihrem Namen zu erledigen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Eine Vorsorge­vollmacht sollten Sie nur demjenigen erteilen, dem Sie vorbehaltlos vertrauen, denn der Bevoll­mächtigte kann nicht nur für sondern auch über Sie entscheiden.
Erteilt werden kann eine Vorsorge­vollmacht grundsätzlich formfrei, also auch mündlich. Gleiches gilt für das Widerrufen. Beides, Erteilung und Widerruf, ist nur dann rechtswirksam, wenn der Vollmacht­geber über seinen freien Willen verfügt und daher geschäfts­fähig ist. Diese Geschäfts­fähigkeit können Sie z. B. von einem Notar rechtssicher feststellen lassen. Er wird Sie auch über die Tragweite und Risiken einer Vollmachts­erteilung beraten, kann rechts­sichere Vollmachts­urkunden erstellen und diese mit Ihrem Testament abstimmen. Darüber hinaus ist das Kombinieren der Vorsorge­vollmacht mit einer Patienten­verfügung für gesund­heitliche Fragen sehr sinnvoll.

Betreuungs­verfügung

Ähnlich wie bei der Vorsorge­vollmacht legen Sie in der Betreuungs­verfügung fest, wer Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn Sie selbst hierzu nicht mehr in der Lage sind. Die in der Betreuungs­verfügung bestimmte Person wird jedoch nur in dem Fall und in dem Umfang tätig, der von einem Gericht bestimmt wird. Sie wird gerichtlich überwacht und kann, wenn sie sich als ungeeignet erweist, durch eine andere Person ersetzt werden. In der Betreuungs­verfügung können allerdings Sie auch festlegen, wer auf keinen Fall als Betreuer eingesetzt werden soll.

Patientenverfügung

Mit Hilfe einer Patienten­verfügung erteilen Sie vorsorglich Anweisungen dazu, wie Sie als Patient ärztlich behandelt werden wollen, wenn Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, dies eigen­ständig zu entscheiden. Ihre Vertrauens­person hat es dann leichter, Ihren Willen wirklich durchzusetzen, da sie Ärzten gegenüber als Bevoll­mächtigter auftreten kann.

Vorsorgevertrag

Der Bestattungs-Treuhandvertrag dient zum Aufbau eines Vorsorge­vermögens auf einem Treuhandkonto, vergleichbar mit einem Sparkonto. Im Todesfall kann mit dem angesparten Vorsorge­vermögen (inkl. Zinsen) die Bestattung bezahlt werden. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Vorstellungen von der eigenen Bestattung verwirklicht und die Hinter­bliebenen finanziell nicht belastet werden. Falls eventuell Geld übrig bleibt, wird an die vertraglich genannten Personen ausgezahlt. Weitere Finanzierungs­möglich­keiten sind Einmal­zahlungen oder eine Sterbegeld­versicherung. Gern besprechen wir mit Ihnen alle Optionen.

Weiterführende Informationen und Downloads des Bundesministeriums der Justiz

Häufig gestellte Fragen zur Bestattungsvorsorge

Fragen zur Bestattungsvorsorge

Ich habe bestimmte Vorstellungen zu meiner eigenen Beerdigung – wie kann ich das festlegen?

Wenn Sie besondere Wün­sche für die eigene Bestat­tung haben, sollten Sie grund­sätzlich früh­zeitig mit Ihren Ange­hörigen darüber reden. Zudem emp­fiehlt sich eine Bestat­tungs­vor­sorge. Mit Ihrem persön­lichen Vor­sorge­berater vom Coburger Bestattungsinstitut KAHL können Sie Ihre Ideen zu Abschied­nahme und Beer­digung be­sprechen und dann sämt­liche Details ver­trag­lich mit ihm festlegen. Wir werden dann später bei Ihrer Bestat­tung alles nach Ihren Wün­schen aus­führen. Gerade bei ganz persön­lichen Wün­schen ist eine Bestat­tungs­vorsorge rat­sam, damit es unter den Hinter­blie­benen nicht zu Un­stimmig­keiten kommt, welche Form der Ver­abschie­dung Ihnen am ehesten gerecht wird.

Was kann ich in meinem Bestattungs­vorsorge­vertrag festlegen?

Was Sie in Ihrer Bestattungs­vorsorge festlegen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Sie können dabei bis ins Detail gehen oder nur die Rahmen­bedingungen der Bestattung vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen. Nachfolgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungs­vorsorge vertraglich regeln können:

  • Art der Bestattung / Beisetzung
  • Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
  • Ort und Art der Trauerfeier
  • Trauerrede durch einen Geistlichen oder einen freien Redner
  • Musik für die Trauerfeier
  • Sarg- oder Urnen­modell
  • Blumenschmuck
  • Layout und der Inhalt der Trauer­briefe bzw. der Zeitungs­anzeige
  • Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
  • Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
  • Finanzielle Absicherung des Vorsorge­vertrags

Zählt eine Bestattungs­vorsorge zum Schon­vermögen?

Sie können die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungs­vorsorge in einer Sterbe­geld­ver­sicherung oder auf einem Treu­hand­konto zweck­gebunden anlegen. Wenn Sie auf diese Weise sicher­stellen, dass das Geld auch von Ihnen oder Ihrer Familie nicht für andere Zwecke als die Finanzierung der Bestattung genutzt werden kann, dann ist es zusätzlich zum gesetzlichen Schon­vermögen vor dem Zugriff Dritter sicher. Wichtig ist, dass der Betrag für eine orts­übliche Bestattung angemessen ist.

Kann ich meine Bestattungs­vorsorge noch einmal ändern?

Sie selbst können Ihre Bestattungs­vorsorge jederzeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungs­vorsorge­vertrag bindend – auch wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren einen Vertrag zur Bestattungs­vorsorge abzuschließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungs­möglich­keiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne entsprechend an.

Welche Patientenrechte habe ich am Lebensende und wie kann ich meinen letzten Willen festhalten?

Neben der Bestat­tungs­vor­sorge sollten Sie auch darüber nach­denken, Ihren letzten Willen fest­zulegen und Ihre Patienten­rechte zu regeln. Das Bundes­minis­teri­um der Justiz (BMJ) hat auf seiner Web­site ein barriere­freies Portal ein­gerich­tet, auf dem Sie aus­führ­liche Infor­mati­onen zum Thema Patienten­rechte aber auch zu Testament, Erb­recht & Co. finden.